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Gericht

14-jähriges Mädchen im Kreis Bayreuth sexuell missbraucht? Gericht überrascht bei Urteil vier Jahre später

Ein Landwirt aus dem Kreis Bayreuth hat ein Mädchen (14) begrapscht. Sie fasste seinen Penis an. Aber machte der Mann sich damit strafbar?

Ein 29-jähriger Mann aus dem Landkreis Bayreuth soll ein 14-jähriges Mädchen an den Busen gefasst und es im Nacken geküsst haben. Zudem hat er es seinen Penis anfassen lassen. Wegen sexuellen Missbrauchs stand der Mann am Dienstag (5. Juli 2022) vor dem Amtsgericht Bayreuth.

Im Prozess spielte das Verhalten der 14-jährigen eine zentrale Rolle – und damit die Frage, ob der Mann sich überhaupt strafbar gemacht hat.

Landwirt aus Landkreis Bayreuth wegen sexuellen Missbrauchs eines 14-jährigen Mädchens angeklagt

Ein 29-jähriger Landwirt grabscht einem 14-jährigen Mädchen an die Brüste. Er küsst es im Nacken. Er fordert das Mädchen auf, seinen Penis anzufassen, denn „so ein Angebot bekommt sie nie wieder“, wie der Mann der Jugendlichen sagt. Die Hose hat er bereits runtergelassen. Das Mädchen folgt seiner Aufforderung. Genau das ist im Frühjahr 2018 bei Schnabelwaid im südlichen Landkreis Bayreuth geschehen.

Ist das sexueller Missbrauch? Sollte man als Laie meinen. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Bayreuth hat Zweifel. Es klagte den heute 34-jährigen Landwirt an – und verschob das Urteil. Lesen Sie auch: Ein Vater aus dem Kreis Kulmbach hat seine eigene Tochter sexuell missbraucht.

Landkreis Bayreuth: 29-Jähriger begrapscht und küsst Schwester seiner Freundin – dann fasst sie seinen Penis an

Der Angeklagte soll das jugendliche Opfer im Frühjahr 2018 gegen Mitternacht in einem Container, der mit Spinden und Fenstern als Aufenthaltsraum genutzt werden konnte, sexuell bedrängt haben. Dazu hat er nach dem Opfer den Container betreten, das Licht ausgemacht und war zwischen der 14-Jährigen und der geschlossenen Tür gestanden.




Gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstag machte Oberstaatsanwalt Jan Köhler klar: Ohne ein Geständnis sei ein Freispruch für ihn ausgeschlossen. Der heute 34-jährige Angeklagte ergriff selbst das Wort, räumte die Vorwürfe ein und sagte, dass ihm das Geschehene leidtue und heute noch beschäftige. Deshalb werde er im Dorf gemieden und ziehe bald von dort weg. In einem anderen Fall soll ein 78-jähriger Mann ein 7-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben.

„Nein heißt nein“: Hat Missbrauchsopfer es kommuniziert oder sexuelle Handlungen gebilligt?

Bei seinem Opfer habe es sich um die jüngere Schwester seiner damaligen Freundin gehandelt. Man habe ein gutes Verhältnis gehabt, das Mädchen habe mit ihm auch über körperliche Probleme während der Pubertät gesprochen. Die heute 19-Jährige sagte im Zeugenstand selbst aus. Unter anderem sagte sie über den Angeklagten: „Ganz abgeneigt war ich nicht. Aber er war ja der Freund meiner Schwester.“ Zudem habe sie als 14-jährige Bilder von sich im BH im Sozialen Netzwerk Snapchat geteilt.

Aber hat das Opfer dem vertrauten Freund ihrer Schwester klar kommuniziert, dass sie nicht will, was er im Container macht? Hat sie ihm „Nein heißt Nein“ zu verstehen gegeben? Nicht nach Ansicht von Philipp Schulz-Merkel, dem Verteidiger des Angeklagten. Der habe sie immer wieder gefragt, ob sie das will. „Aber es hat keinen erkennbar gegenstehenden Willen gegeben“, so Schulz-Merkel. Sein Mandant habe sie gefragt, was sie tun würde, wenn er jemand wäre, den sie mag? Nachdem er sie bereits an der Brust angefasst hat, griff die 14-Jährige zum Penis des Mannes. Etwa 30 Sekunden lang. Laut Anklage lehnte sie das wiederholt ab. Dann habe ihr Bekannter sich auch zurückgezogen und das Mädchen noch nach Hause gefahren.

Sexueller Missbrauch einer 14-Jährigen: Amtsgericht Bayreuth verschiebt Urteil

Laut Staatsanwalt Köhler sei das Mädchen ihrem Peiniger dennoch schutzlos ausgeliefert gewesen. Es habe aus Angst mitgemacht und den Penis des Angeklagten auch nur deshalb angefasst. Er fordert nun eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und eine Geldauflage von 3.000 Euro.

Eine Patt-Situation – zumindest vorläufig. Zu dieser Entscheidung kommen die Schöffenrichter um  den vorsitzenden Richter Alois Meixner – und verkünden kein Urteil. Eine Beratung mit separatem Urteil sei notwendig – auch für ihn am Amtsgericht eine Premiere, wie Meixner beiläufig bemerkte. Am 14. Juli 2022 soll nun das Urteil über den des sexuellen Missbrauchs angeklagten Landwirt gesprochen werden. Ein vorbestrafter Sexualstraftäter wurde in Bayreuth verurteilt, weil er seine 19-jährige Nachbarin vierfach belästigt hatte.