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Bildung

Schulen und Kitas im Kreis Bayreuth: Diese Regel gilt ab Montag – könnte ab Dienstag aber geändert werden

Öffnungen von Schulen und Kitas im Kreis Bayreuth: Teilweise können ab Montag Schüler wieder in den Präsenzunterricht. Das gilt ab 10. Mai 2021.

Neue Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis Bayreuth: Ab dem 10 Mai 2021 gelten für Schüler und Schülerinnen in Grund- und Förderschulen sowie in Betreuungseinrichtungen aufgrund der 7-Tage-Inzidenz im Bereich zwischen 50 und 165 neue Corona-Regeln. Das teilt das Bayreuther Landratsamt mit.

Der Bayreuther Landkreis hat am Freitag an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 unterschritten. Allerdings muss die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage den Grenzwert unterschreiten, damit es weitere Lockerungen geben kann. Das wurde auf Nachfrage des bt beim Landratsamt bestätigt. Kommende Woche könnte es dann wiederum Änderungen geben, wurde dabei erläutert.

Schulen im Landkreis Bayreuth: Corona-Regeln

Das Landratsamt teilt mit: „In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulen und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen findet, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, Präsenzunterricht – oder Wechselunterricht statt. Das Betreuungsangebot nach § 19 der 12. BayIfSMV ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler geöffnet.“ Auch in der Stadt Bayreuth gilt diese Regel: Hier eine Übersicht.

Für Schulkinder in Horten, Kitas oder in Tagespflege gilt ab Montag, den 10.05.2021, wie in den Schulen, der Inzidenzwert 165 als Grenzwert, um die Tagesbetreuung wieder besuchen zu können. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für Schulkinder, der Betrieb ist nur in festen Gruppen erlaubt.

Hintergrund dafür ist, dass für Schulkinder in Horten, Kitas und Tagespflege die Testpflicht eingeführt wurde. Das bedeutet, Schulkinder in Kindertagesbetreuung müssen sich zweimal wöchentlich einem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 entsprechend den Vorgaben der 12. BayIfSMV unterziehen. Wurde für den Schulbesuch bereits ein entsprechender Test durchgeführt, so ist für den Besuch des Hortes keine nochmalige Testung erforderlich.

Kitas im Landkreis Bayreuth

Kitas für Kinder, die noch nicht in die Schule gehen bleiben allerdings geschlossen: Da für Nicht-Schulkinder noch keine nicht-invasiven Tests zugelassen sind, bleibt es bei der Kindertagesbetreuung für Nicht-Schulkinder weiterhin beim Grenzwert von 100, heißt es vom Landratsamt Bayreuth. Der Wert müsse nämlich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen diesen Grenzwert unterschreiten. Das könnte sich kommende Woche ändern, wenn die Inzidenz nicht wieder ansteigt.

Außerdem haben ab Montag wieder Hundeschulen geöffnet: „Der Präsenzbetrieb an Hundeschulen unter den hygienischen Voraussetzungen“ ist wieder möglich.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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