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Coronavirus

Maskenpflicht könnte zurückkehren: Regierung denkt über sogenannte O-bis-O-Regel nach

Corona-Masken könnten dieses Jahr wieder zur Pflicht werden. Die Regierung beschäftigt sich mit der sogenannten O-bis-O-Regel.

Die Pandemie ist aktuell gefühlt weit weg – wie in den Sommern 2020 und 2021. Und dennoch beschäftigt sich die Bundesregierung offenbar mit der Rückkehr bestimmter Corona-Regeln.

Die Maskenpflicht ist zentraler Teil dieser Überlegungen. Hier könnte es eine generelle Regel zum Tragen von Corona-Masken geben – mit einem fest abgesteckten Zeitraum.

Corona-Maskenpflicht von Oktober bis Ostern?

Obwohl Sommer und die Corona-Pandemie gefühlt wieder relativ weit entfernt ist, gibt es bereits Planspiele zu kommenden Corona-Regeln. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte unlägst, dass die Sommerwelle Realität sei. Zentraler Baustein von neuen Corona-Maßnahmen ist die Maskenpflicht. Corona-Masken könnten demnach „von O bis O“ getragen werden: von Oktober bis Ostern.

Für die Zeit von Herbst und Winter erwäge die Bundesregierung demnach eine generelle Maskenpflicht. Das geht aus einem Bericht der Welt am Sonntag hervor. „O bis O“ ist in Deutschland bislang vor allem aus einem anderen Bereich bekannt. „O bis O“ gilt als Faustregel für den Zeitraum, auf dem Winterreifen auf Autos aufgezogen sein sollten. Derzeit steigen die Corona-Zahlen in Deutschland leicht. Verantwortlich dafür ist die Omikron-Variante BA.5.




O bis O: Maskenpflicht in Deutschland in Herbst und Winter denkbar

Die O-bis-O-Regel sei demnach eine „von mehreren möglichen Varianten“, um einer erneuten Corona-Welle im Winter entgegenzutreten. Das bestätigte das Bundeskanzleramt der Welt am Sonntag. Ob es sich bei einer möglichen Rückkehr der Maskenpflicht um medizinische oder FFP2-Masken handeln könnte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Interessant für Urlauber: Bestimmte Impfzertifikate laufen demnächst ab.

Ein kommender Bericht des interdisziplinären Sachverständigenausschuss könnte diesbezüglich bald für Klarheit sorgen. Die aktuelle Fassung des Infektionsschutzgesetzes läuft am 23. September aus. Derzeit gilt eine Maskenpflicht in Deutschland lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen sowie Pflegeheimen.