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Gericht

Mädchen (15) im Kreis Bayreuth vergewaltigt: Schüler probiert es mehrfach

Ein Schüler steht in Bayreuth vor Gericht, weil er ein 15-jähriges Mädchen auf einer Feier vergewaltigt haben soll. Es fing mit einer Umarmung an.

Ein 19-jähriger Schüler aus Bayreuth wurde am Dienstag (22. Februar 2022) wegen der Vergewaltigung eines Mädchens auf einer Feier im Kreis Bayreuth angeklagt. Diese fand vom 8. September auf den 9. September 2021 statt. Der Täter übernachtete dort.

In der Nacht soll er eine 15-jährige mehrfach berührt und vergewaltigt haben. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Vergewaltigung auf Feier im Kreis Bayreuth: Zum Opfer ins Bett gelegt

Im Verlauf des Abends habe der Angeschuldigte Marcel P. (Name von der Redaktion geändert) häufiger versucht, sich seinem späteren Opfer anzunähern, heißt es in der Anklage. Als andere Gäste der Feier dann auf dem Boden schliefen, soll sich der Schüler zu Antonia H. (Name von der Redaktion geändert) ins Bett gelegt haben.

Zunächst soll er sie um eine Umarmung gebeten haben, der sie stattgegeben haben soll, wie es in der Anklageschrift lautet. Eine weitere Umarmung lehnte Antonia H. ab. Sie sagte, dass sie schlafen wolle.

Als die Geschädigte einschlief, soll Marcel P. laut Anklage begonnen haben, sie unangemessen zu berühren. Dabei soll er mit einem Finger leicht in ihre Scheide eingedrungen sein. Dadurch wurde Antonia H. aufgeweckt. Nach Angaben der Anklage habe sie ihm mehrfach gesagt, dass sie das nicht wolle, woraufhin der Täter kurz abgelassen hatte.

Anklage wirft vor: Versucht mit Penis in Mädchen einzudringen

Doch dann soll Marcel P. sein Opfer wieder belästigt haben: Er habe dann versucht, mit zwei oder drei Fingern in sie einzudringen. Obwohl sie seine Hand wegschoben habe, soll der 19-Jährige erneut versucht haben, sie mit mehreren Fingern zu penetrieren, wie es in der Anklageschrift heißt.

Wiederholt hätte sie ihm gesagt, dass er aufhören solle. Dabei schob sie seine Hand weg. Daraufhin habe er sich für etwa fünf Minuten weggedreht, nur um es danach erneut probiert zu haben. Dabei soll er versucht haben, sowohl vaginal als auch anal mit seinem Penis in sie einzudringen, heißt es in der Anklage.




19-Jähriger Täter gesteht Vorwurf

Zu Beginn der Verhandlung sagt der Rechtsanwalt des 19-jährigen Schülers aus, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift stimmen und der Heranwachsende die Tat bereue. Der Verteidiger erläutert, die Feiernden hätten an dem Abend gemeinsam Alkohol getrunken, Flaschendrehen gespielt und sich innerhalb der Runde auch geküsst. Marcel P. wisse, dass er falsch gehandelt habe. Er habe sich bereits mehrfach bei der 15-Jährigen entschuldigt. Ein Anliegen des 19-Jährigen war auch, dass Antonia H. nicht aussagen müsse. Er wolle ihr die Erinnerung an die Tat ersparen.

Marcel P. habe sich direkt am Tag nach der Tat über Snapchat bei der 15-Jährigen entschuldigt und ihr ein Gespräch angeboten. Persönlich habe er sich bei einem Gespräch im Hofgarten entschuldigt. Der Schüler verstehe, dass etwas falsch gelaufen ist. Laut Anwalt war die „alkoholbedingte Enthemmung“ ein Faktor in dieser Nacht.

Der Angeklagte sei nicht völlig betrunken gewesen. Die Aufforderungen der Minderjährigen aufzuhören, habe er in der Situation nicht klar wahrgenommen, erzählt Marcel P. Während der Feier habe er etwa eine halbe bis dreiviertel Flasche einer Mischung aus Orangensaft und Wodka getrunken.

Bayreuth: 15-Jährige sagt aus

Als die minderjährige Geschädigte in den Zeugenstand gerufen wird, decken sich ihre Aussagen mit denen des Täters. Sie hatte ihn nicht als völlig betrunken wahrgenommen. Die Feiernden seien gegen 1 Uhr schlafen gegangen. Sie habe sich mit zwei anderen Personen, unter ihnen Marcel P., ein Bett geteilt.

Sie sei zuerst eingeschlafen. Dann habe der 19-Jährige angefangen, sie „zu befummeln“. Sie habe dann seine Hand weggeschoben. Als der Schüler es zum zweiten Mal probierte, sagte sie ihm, dass er aufhören solle. Der Täter habe dann wieder begonnen, mit seinen Fingern in sie einzudringen, woraufhin sie diesmal noch lauter „Nein“ gesagt hatte.

Toilettengang verhindert weitere Taten

Antonia H. beschreibt weiter: Später packte er seinen steifen Penis aus und berührte sie mit der Eichel an der Scheide. Laut ihrer Aussage habe er sie nicht anal getroffen, wie es in der Anklageschrift steht.

Kurz danach sei die andere Person, die mit im Bett gelegen hatte, aufgestanden, erinnert sich Antonia H., um auf die Toilette zu gehen. Nach der Rückkehr legte sich die Person zwischen die Antonia H. und Marcel P. Daraufhin habe sich der Täter in eine Ecke des Zimmers zurückgezogen. Dort schlief er ein.

Der Richter fragte, warum Antonia H. nicht selbst gegangen sei. Sie antwortete, dass es für sie eine ungewöhnliche Situation war. Sie wusste nicht, wie sie reagieren sollte. Die Tat habe sie mittlerweile verarbeitet. Sie habe damit keine Probleme mehr. Mit Marcel P. hat sie keinen Kontakt mehr.

Die Anzeige habe sie erst erstattet, nachdem sie mit einer Freundin darüber gesprochen hatte. Diese bestärkte sie darin, die Tat anzuzeigen. Zuletzt entschuldigte sich Marcel P. erneut bei Antonia H. Es tue ihm sehr leid.

Jugendgerichtshelfer: Verzögerte Reifeentwicklung des Schülers

Nachdem zwei weitere Zeugen ausgesagt hatten, kam der Jugendgerichtshelfer zu Wort. Dieser schreibt dem Täter eine verzögerte Reifeentwicklung zu – wegen der Umstände, in denen er aufgewachsen ist.

Die Mutter hat sich vom leiblichen Vater getrennt. Sie hatte während seiner Schulzeit fünf bis sechs verschiedene Lebensgefährten. Im Jahr 2016 habe sie dann seinen heutigen Stiefvater geheiratet. Wegen dessen Arbeitsstelle ist die Familie 2018 ohne Marcel P. nach Buxtehude gezogen. Der Schüler kam bei seiner alkoholkranken Großmutter in Bayreuth unter, wo er zuvor zeitweise mit seiner Mutter gelebt hatte.

19-Jähriger Schüler wegen Vergewaltigung verurteilt

In ihren Schlussplädoyers heben sowohl die Staatsanwältin als auch der Rechtsanwalt die genannte Reifeverzögerung des Angeklagten hervor. Weiter merkten sie zu seinen Gunsten an, dass er sich derart geständig und reumütig gezeigt habe.

Die Staatsanwältin sieht in ihm keinen Intensivtäter, für den eine lange Freiheitsstrafe in Betracht käme. Sie fordert drei Wochen Vollarrest und 80 Arbeitsstunden. Der Anwalt von Marcel P. fordert dahingegen einen Wochenendarrest sowie 80 Stunden verordneter Arbeit.

Als der Richter nach kurzer Beratung zurückkehrt, verkündet er das Urteil: Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig und muss für zwei Wochen in den Jugendarrest und 80 Arbeitsstunden ableisten. Das Strafmaß begründet er mit dem vollumfänglichen Geständnis des Schülers, ohne welches Aussage gegen Aussage stehen würde. Außerdem habe Marcel P. ehrliche Reue gezeigt. Weiter hebt er hervor, dass es bei der Geschädigten zu keinen Spätfolgen gekommen sei. Weder Staatsanwalt noch der Verteidiger wollen aktuell Rechtsmittel einlegen.