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Coronavirus

Lauterbach und Krankenhäuser teilen gegen Söder aus: Aussetzung der Impfpflicht „ändert nichts“

Ministerpräsident Markus Söder verkündete gestern, 07. Februar 2022, dass er die Impfpflicht im Gesundheitswesen in Bayern aussetzen wolle. Jetzt hagelt es Kritik von mehreren Seiten, unter anderem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Bayern ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes Bundesland. Auch in der Corona-Pandemie wählt die Regierung gerne mal einen eigenen Weg.

Gestern, 07. Februar 2022, verkündete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Aussetzung der Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Davon hält jedoch nicht jeder etwas.

Lauterbach: Aussetzung der Impfpflicht gefährlich

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lässt an den Äußerungen Söders kein gutes Haar, wie das Nachrichtenportal inFranken berichtet. Er findet die Aussetzung der Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen gefährlich, da sie nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden könne, sondern sie auch nicht zielführend für die Glaubwürdigkeit von Politik sei. Söder nannte mehrere Gründe, die Impfpflicht vorerst nicht umsetzen zu wollen.

Bei der Impfpflicht im Gesundheitswesen gehe es in erster Linie darum, die Patienten und Heimbewohner zu schützen, so Lauterbach laut inFranken. Dies müsse auch die Regierung des Freistaats ernst nehmen. Der Gesundheitsminister hatte bereits in der Vergangenheit verdeutlicht, dass er eine Verschiebung der Impfpflicht ablehne.

Krankenhäuser kritisieren Ministerpräsidenten

In der Augsburger Allgemeinen äußerte sich auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, zu den Aussagen Söders. Es werde sich trotz dieser nichts für die Krankenhäuser ändern: „Wir sind verpflichtet, bis zum 15. März die nicht geimpften Mitarbeiter den Gesundheitsämtern zu melden. Darauf sind wir vorbereitet und dies werden wir auch durchführen.“

Gaß und die Gesellschaft würden es „zur Kenntnis nehmen“, wenn manche Bundesländer erkennen, mehr Zeit und weitere Abstimmungen für den Vollzug zu benötigen. Seiner Ansicht nach jedoch müsse eine Impfpflicht über die Bundesländergrenzen hinweg einheitlich umgesetzt werden.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist, so inFranken, im Infektionsschutzgesetz verankert. Nach dieser müssen Mitarbeiter, die bis zum 15. März kein Attest, dass sie nicht geimpft werden können, oder keinen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen, beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Den Betroffenen kann dann vom Amt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung ausgesprochen werden. Vorerst dürfen die Beschäftigten also weiterarbeiten.