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Coronavirus

3G-Regel und die Inzidenz unter 35: Das sind die neuen Corona-Regeln auf einen Blick

Am gestrigen Dienstag (10.08.2021) fand die Ministerpräsidentenkonferenz mit Angela Merkel statt. Hier finden Sie die wichtigsten Beschlüsse der Konferenz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gesammelt.

Die Ministerpräsidentenkonferenz legte gestern, am 10. August 2021, neue Regeln für den Umgang mit der Corona-Pandemie fest.

Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken teilte heute der Presse noch einmal gebündelt die wichtigsten Beschlüsse mit.

Die wichtigsten Ergebnisse des Corona-Gipfels auf einen Blick

Sei es die 3G-Regel, das Wegfallen kostenloser Schnelltests oder die Weiterführung der Maskenpflicht – nach Mitteilung der IHK für Oberfranken gibt es hier die wichtigsten Beschlüsse konkretisiert und gebündelt zu sehen:

  • Infektionsschutz: Die Grundregeln, in Innenräumen regelmäßig zu lüften, Abstand zu halten, Händehygiene zu beachten und Masken zu tragen, gelten weiterhin. Somit bleiben auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Geschäften bestehen. Personen mit Symptomen sollen zwingend zu Hause bleiben und sich testen lassen.
  • Die 3G-Regel: Das Motto lautet: „Geimpft, Getestet, Genesen“. Spätestens ab dem 23.08.2021 wird in bestimmten Situationen eine Testpflicht gelten, sofern man nicht vollständig geimpft oder genesen ist. Vorzulegen sind ein negativer Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist, oder ein negativer PCR-Test. Dieser hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Ausnahmen bilden natürlich Kinder unter sechs Jahren und Schüler, da für letztere ohnehin regelmäßige Tests stattfinden sollen.
    Die 3G-Regel greift laut IHK bei folgenden Anlässen:

    • Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe
    • Besuche der Innengastronomie
    • bei Beherbergung, also bei Reisen: Tests bei Anreise und zweimal wöchentlich während des Aufenthalts
    • bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    • bei der Ausübung von Sport im Innenbereich (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbädern und Sporthallen)
    • bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen)
  • Schlüsselwert: Inzidenz von 35: Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 35, greift die 3G-Regel in jedem Fall. Bei einem stabilen Wert unter 35 können die Länder die 3G-Regel gänzlich oder teilweise aussetzen.
  • Tests werden kostenpflichtig: Ab dem 11. Oktober 2021 werden Corona-Schnelltests kostenpflichtig. Das gilt allerdings nur für Personen, die geimpft werden können. Menschen, die nicht geimpft werden können, oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (z.B. Schwangere und unter 18-Jährige) können weiterhin kostenlose Schnelltests erhalten.
  • Tests auf der Arbeit: Die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung gelten weiterhin. Das heißt auch: Der Arbeitgeber ist noch immer dazu verpflichtet, kostenlos Tests zur Verfügung zu stellen.
  • Quarantäne: Nach wie vor gibt es keine Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte nach der Rückreise.
  • Wirtschaftshilfen: Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, ebenso die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld
  • Potentielle Verlängerung der „epidemischen Lage“: Aktuell gilt die bundesweite epidemische Lage nur bis zum 11. September 2021. Das Komitee möchte diesen Stand verlängern, allerdings muss hierüber im Bundestag noch abgestimmt werden.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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