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Corona-Regeln
2G-Chaos in Bayreuth: Das gilt in Bayreuther Geschäft – oder nicht?
von Michael Kind
In den beiden Müller-Filialen in Bayreuth gelten unterschiedliche Corona-Regeln. Was gilt wo – und warum? Eine klare Antwort lässt auf sich warten.
Die 2G-Regel im Einzelhandel gilt nun seit über einer Woche in Bayern. Am 08. Dezember 2021 trat sie in Kraft. Dabei ist längst nicht immer klar, wo die Regel greift.
Bei den beiden Filialen der Drogeriekette „Müller“ in Bayreuth herrschen derzeit (Stand Freitag, 17. Dezember 2021) unterschiedliche Regeln. Das sorgt für viel Unverständnis.
Update vom 20. Dezember 2021 um 14:55 Uhr
Die Müller-Pressestelle hat mittlerweile auf eine Anfrage des bt zu den unterschiedlichen Corona-Regeln in den Bayreuther Müller-Filialen reagiert. Die für Müller gültige Vorgabe laute wie folgt: „Einzelhändler mit Mischsortimenten werden dann der Grundversorgung zugeordnet, sofern der Sortimentsteil, der der Grundversorgung der Bevölkerung dient, mindestens 60 Prozent des Umsatzes beträgt. Hierbei ist der Jahresumsatz von 2020 anzusetzen. In Zweifelsfällen erfolgt die Entscheidung durch die Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort durch die lokal zuständigen Behörden. Wird das genannte Kriterium erreicht, ist der Zutritt zu diesen Verkaufsstellen und Einrichtungen auch in der Alarmstufe für nicht-immunisierte Personen (uneingeschränkt) gestattet.“
Der Sprecher der Müller-Pressestelle schreibt weiter, dass die 2G-Regel umgesetzt werden müsse, wenn die 60 Prozent des Umsatzes der systemrelevanten Artikel nicht erreicht werden.
In den „FAQ zur 2G-Regel im Einzelhandel“, die vom bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlicht wurden, ist dagegen zu lesen, dass in Bayern bei Geschäften mit Mischangebot die Fläche, die das jeweilige Sortiment in dem Ladengeschäft einnimmt, die maßgebliche Bezugsgröße sei. Außerdem liegt in Bayern laut der FAQ die Schwelle hierfür nicht bei 60 Prozent der Verkaufsfläche, sondern bei 90 Prozent.
Erstmeldung vom 17. Dezember 2021
Verwirrung um 2G in Bayreuth
Zunächst die Sachlage: Auf der unteren Ebene im Müller im Rotmain-Center herrscht keine 2G-Regel: dort befinden sich Produkte, die in den Bereich des täglichen Bedarfs fallen. Beim Betreten der Multimedia- und Spielwarenabteilung im oberen Stock muss jedoch ein 2G-Nachweis vorgezeigt werden. In Niedersachsen wurde gestern die 2G-Regel für „nicht notwendig“ im Kampf gegen Corona erklärt.
In der Müller-Filiale in der Fußgängerzone ist in keiner der Etagen ein Geimpften- oder Genesenennachweis erforderlich, obwohl sich beispielsweise in der unteren Etage ebenfalls ausschließlich die Multimedia- und Spielwarenabteilung befinden. Auf Nachfrage des bt, warum in den beiden Läden unterschiedliche Regeln gelten, wollten Verantwortliche der Filiale keine Aussage machen. Sie verwiesen stattdessen auf eine Telefon-Hotline des in Ulm ansässigen Unternehmens.
2G-Regel bei Müller in Bayreuth: Keiner weiß Bescheid
Der Anruf bei der Hotline führte ebenfalls zu keiner eindeutigen Aussage. Es hieß, dass es bei Läden mit gemischtem Sortiment unterschiedliche Konditionen zur 2G-Regelung gebe. Warum in den Filialen unterschiedliche Regeln gelten, konnte nicht beantwortet werden. Genauere Informationen könne man sich von der Pressestelle von Müller einholen. Eine Anfrage des bt blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Auch die Pressestelle der Stadt Bayreuth könne zu den Verordnungen bei Geschäften mit Mischsortiment keine detaillierten Angaben machen. Die Stadt verweist stattdessen auf den Handelsverband Bayern im Bezirk Oberfranken. Die Regelungen kommen schließlich nicht von der Stadt, sondern von den Regierungen, heißt es aus dem Rathaus. Am Freitagnachmittag (17. Dezember 2021) sei kein Mitarbeiter vom Ordnungsamt mehr erreichbar gewesen.
Müller in Bayreuth: Muss die Regel geändert werden?
Thorsten Becker, Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern im Bezirk Oberfranken, bringt etwas Licht ins Dunkel. Das Bayerische Gesundheitsministerium stellt in einem PDF-Dokument die genauen Regeln zu 2G im Einzelhandel vor. Dort heißt es auf fünf Seiten, dass Läden mit gemischtem Sortiment nicht unter die 2G-Regel fallen, wenn, gemessen an der Verkaufsfläche, über 90 Prozent ihrer Waren aus Produkten des täglichen Bedarfs bestehen, oder aber wenn sie mit solchen Waren über 90 Prozent ihres Umsatzes machen.
Zumindest galt dies bis Donnerstag. In dem Dokument des Ministeriums, das am 16. Dezember 2021 aktualisiert wurde, ist jetzt nur noch von der Verkaufsfläche als maßgebliche Größe die Rede, nicht mehr jedoch von der Umsatzstärke. Die Aufteilung in der Müller-Filiale in der Innenstadt legt nahe, dass man unter die Ausnahme der Verkaufsfläche eher nicht falle – das sieht auch Becker so.
So wie die 2G-Regel im Rotmain-Center umgesetzt wird, sei es laut Becker bayernweit in den Müller-Geschäften üblich. Ob der Müller in der Fußgängerzone seine Handhabung mit 2G nun umstellen muss? Eine klare Antwort konnte am Freitag kein Verantwortlicher tätigen.
Auch interessant: Am vergangenen Wochenende gab es ebenfalls Verwirrung um die 2G-Regel in Bayreuth.